Pflicht ab Juni 2025

Barrierefreie Websites

Wir unterstützen euch beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet viele Unternehmen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, damit sie für Menschen mit Behinderung zugänglich sind.

Demnach muss eine Website so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzbar ist. Dazu gehören:

  • Kontrastreiche und skalierbare Texte
  • Verständliche Navigation und Struktur
  • Alternativtexte für Bilder
  • Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität

 

Was bedeutet das für dein Unternehmen?

Wer ist betroffen?

Laut BFSG gilt die Barrierefreiheitspflicht für:

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
    (z. B. Online-Shops, Buchungsportale, digitale Dienstleistungen)
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • Telekommunikationsdienste
  • Personenbeförderungsdienste
    (z. B. Flug-, Bahn- und Busunternehmen)
  • E-Book-Anbieter

 

Gibt es Ausnahmen?

Nicht betroffen sind:

  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz)
  • Webseiten mit ausschließlich archivierten Inhalten (keine Updates nach dem 28. Juni 2025)
  • Inhalte von Dritten, die nicht vom Website-Betreiber entwickelt oder kontrolliert werden

 

Unsere Angebote für Barrierefreiheit

  1. Prüft, ob eure Website unter die Verpflichtung fällt – wir helfen euch gerne dabei mit unserem Quick-Check (210 EUR zzgl. MwSt.)
  2. Lasst eure Website von uns auf Barrierefreiheit testen – falls erforderlich, müssen Anpassungen rechtzeitig umgesetzt werden. Dieses Audit führen wir gerne mittels ein EyeAble Audit nach BITV 2.0 für euch durch (980 EUR zzgl. MwSt.)
  3. Hole dir ein unverbindliches Angebot für die barrierefreie Umgestaltung eurer Unternehmenswebsite – frage ein Angebot direkt bei uns an (Kosten je nach Anforderungen)

Auch wenn euer Unternehmen nicht vom BFSG betroffen ist, macht es natürlich Sinn, eure Website so barrierearm wie möglich zu gestalten. Zudem gilt seit September 2020 die Barrierefreiheit für Websites von öffentliche Einrichtungen. Wir haben mehrere Websites in diesen Rahmen barrierefrei gestaltet und entwickelt und ein paar Beispiele findet man unten. Gerne unterstützen wir euch auch dabei!

Unsere Websites für öffentliche Einrichtungen

Jetzt Angebote für eine barrierefreie Website rechtzeitig anfordern

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